Krankenfahrten

Sie müssen zu einer ärztlichen Behandlung und sind körperlich nicht in der Lage, öffentliche oder private Transportwege zu nutzen? 

 

In diesen Fällen kann Ihr Arzt Ihnen eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ ausstellen. Handelt es sich dabei nicht um eine genehmigungsfreie Fahrt, müssen Sie die Verordnung im Vorhinein bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sollten Sie über einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder höher verfügen, haben Sie immer gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme. Halten Sie in jeden Fall mit Ihrem Arzt und dem jeweiligen Kostenträger Rücksprache, damit bei der Genehmigung keine Umstände entstehen oder weitere Kosten auf Sie zukommen. Die Kosten werden ganz oder in Teilen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, der Deutschen Rentenversicherung oder Unfallkassen übernommen. Genehmigt Ihr Kostenträger die Verordnung, fällt für Sie, abhängig von Ihrem Tarif, maximal ein Eigenanteil von 10% an (mindestens 5€, maximal 10€). 

 

Wir arbeiten seit Jahren mit Krankenkassen, Kliniken und Ärzten zusammen, um Ihnen und Ihren Angehörigen für ärztliche Untersuchungen zuverlässig für Ihre Gesundheit Mobilität zu gewährleisten. Zudem informieren wir Sie über Voraussetzungen der Kostenübernahme. Unsere Fahrerinnen und Fahrer werden extra für diese Fahrten geschult und sorgen dafür, dass sie pünktlich abgeholt werden. Wir begleiten Sie bis zu Ihrer Anmeldung. Selbstverständlich holen wir Sie dort wieder ab gilt dies auch für die Rückfahrt, damit Sie sicher und komfortabel Ihre ärztlichen Untersuchungen wahrnehmen können. 

 

Sie haben Fragen zu dieser besonderen Dienstleistung oder wollen sich über einen angemessenen Transport informieren? Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie auf unserer Website aufbereitet. Machen Sie sich auch mit unserem Fuhrpark vertraut. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden: Wir besprechen alles mit Ihnen, bereiten Sie vor und stellen Ihnen verantwortungsvolle Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung. 

 

Dialysefahrten werden, wie auch alle andere Krankenfahrten, bei der Abfertigung in unserer Zentrale bevorzugt behandelt. Unsere speziell vorbereiteten Fahrer/innen holen Sie garantiert pünktlich und zuverlässig ab. Zudem stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne die gleichen Fahrer/innen zur Verfügung, begleiten Sie persönlich bis zu Ihrer Anmeldung und holen Sie anschließend dort auch wieder ab. 

Wir holen Sie pünktlich ab, begleiten Sie persönlich zu Ihrer Behandlung und holen Sie dort auch wieder ab. Setzen Sie sich einfach mit unserer Zentrale in Verbindung: Ihre Fahrt hat Vorrang bei der Abwicklung. Bei Bestrahlungsfahrten warten unsere Fahrerinnen und Fahrer vor Ort, damit für Sie keine Wartezeiten entstehen. 

Wir bringen Sie zu Ihrem Reha-Aufenthalt und holen Sie danach auch wieder ab. Unsere hilfsbereiten Fahrerinnen und Fahrer kümmern sich um Ihr Gepäck und unterstützen Sie bei der Anmeldung und Entlassung. Anders als bei anderen Krankenfahrten gestaltet sich hier die Kostenübernahme etwas anders. Sollte Ihre Reha-Einrichtung einen eigenen Fahrdienst bereitstellen oder der Kostenträger konkrete Vorgaben machen, halten Sie sich an den dort angebotenen Transportmöglichkeiten. Ansonsten holen Sie sich bei Ihrem Arzt wie auch bei den anderen Krankenfahrten eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ ein und halten Sie Rücksprache mit Ihrer Kranken- oder Rentenversicherung. 
 

In manchen Fällen kann es für Patient/innen angenehmer und günstiger sein, nicht vollständig stationär in einem Krankenhaus behandelt zu werden. Solche teilstationären Fahrten zu Tageskliniken sowie Fahrten zu einer ambulanten Operation sind genehmigungsfrei, falls dadurch ein stationärer Aufenthalt ganz oder in Teilen vermieden wird. Halten Sie dazu dennoch in jedem Fall Rücksprache mit den behandelnden Ärzten und Ihrer Krankenkasse.  
 

Auch bei stationären Aufenthalten können Sie sich eine Genehmigung zur Kostenübernahme einholen. Halten Sie hier Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse und den dort jeweils geltenden Voraussetzungen. Diese legt fest, in welchen Umkreis sich Ihr Behandlungsort befinden muss, damit Kosten übernommen werden. Solche Fahrten sind genehmigungsfrei. Bei Personen, die von Zuzahlung nicht befreit sind, ist jedoch das Zahlen eines Eigenanteils erforderlich. Wir bringen Sie zu Ihrem Behandlungsort und nach Ihrem Aufenthalt von dort auch wieder nach Hause.  
 

Im Falle eines Arbeitsunfalls kann Ihnen eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ ausgestellt werden. Kostenträger ist in diesem Fall die Berufsgenossenschaften. Wenn Sie dann zu einer Behandlung müssen, werden die Kosten ohne Genehmigung und ohne Eigenanteil übernommen.  
Gleiches gilt für Schulunfälle: Sollten Sie direkt nach dem Unfall zu einer Behandlung transportiert werden müssen, werden auch ohne Genehmigung die Kosten ohne Eigenanteil übernommen. Kostenträger ist in diesem Fall die Unfallkasse.  
Darüber hinaus ist es in Fällen von Arbeits- oder Schulunfällen möglich, Genehmigungen für die Kostenübernahmen auch für weitere Wochen zu erhalten.